SVH Jugendordnung des Sportverein Hochhausen
§ 1
Zur Vertretung und Wahrnehmung jugendspezifischer Interessen und Bedürfnisse, insbesondere zur Organisation und Durchführung überfachlicher Jugendarbeit schließen sich die Jugendlichen des Sportverein Hochhausen zur Vereinsjugend zusammen. Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder des Sportverein Hochhausen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter in der Jugendarbeit des Sportverein Hochhausen.
§ 2
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Vereinsjugend über eigene finanzielle Mittel. Sie wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich mit den ihr vom Verein zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln sowie eventuellen Zuschüssen, Spenden und sonstige Einnahmen der Vereinsjugend. Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen
Der Nachweis über fachgerechte Verwendung der Mittel erfolgt innerhalb der Jugendabteilung. Dem Vereinsvorstand oder dem/der vom Verein damit Beauftragten gegenüber ist die Jugendabteilung rechenschaftspflichtig. Ihr/Ihm ist jederzeit Einblick in die Nachweisführung zu gewähren
§ 3
Die Jugendordnung muss von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und von der Generalversammlung des Sportverein Hochhausen mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Sie tritt mit der Bestätigung durch die Generalversammlung des Sportvereins Hochhausen in Kraft.
Hochhausen im März 2000 gezeichnet: Jugendleiterin/Jugendleiter SVH gezeichnet: Vorstand SVH